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SG Augsburg, 12.02.2016 - S 2 R 541/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebungsbescheid wegen Neuberechnung der geleisteten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 12.02.2016 - S 2 R 541/15
- LSG Bayern, 10.05.2017 - L 13 R 213/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R
Rentenminderung nach durchgeführtem Versorgungsausgleich - Rentnerprivileg - …
Auszug aus SG Augsburg, 12.02.2016 - S 2 R 541/15
Das Gericht wies darauf hin, dass von einer Einhaltung der Widerspruchsfrist ausgegangen werden müsse und dass die Rückforderung für den Zeitraum 01.09.2014 bis 30.04.2015 nicht rechtmäßig erscheine aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (BSG, 26.02.2003, B 8 KN 6/02 R).Das nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X erforderliche positive Wissen bezieht sich jedoch nur auf die mit der Rentenbewilligung an die frühere Ehefrau tatsächlich eingetretene Kürzung der Rentenleistungen an ihn, das Wissen um die bloße Möglichkeit einer Kürzung der Leistungen an ihn genügt insoweit nicht (BSG vom 26.02.2003, B 8 KN 6/02 R, LSG Schleswig-Holstein vom 15.04.2004, L 5 RJ 130/03).
- LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - L 5 RJ 130/03
Rückwirkende Neufeststellung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ; Notwendigkeit …
Auszug aus SG Augsburg, 12.02.2016 - S 2 R 541/15
Das nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X erforderliche positive Wissen bezieht sich jedoch nur auf die mit der Rentenbewilligung an die frühere Ehefrau tatsächlich eingetretene Kürzung der Rentenleistungen an ihn, das Wissen um die bloße Möglichkeit einer Kürzung der Leistungen an ihn genügt insoweit nicht (BSG vom 26.02.2003, B 8 KN 6/02 R, LSG Schleswig-Holstein vom 15.04.2004, L 5 RJ 130/03). - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus SG Augsburg, 12.02.2016 - S 2 R 541/15
Die Beklagte hat insoweit zu Recht auf die Möglichkeit der Beantragung von Sozialhilfe hingewiesen (Bundesverfassungsgericht vom 28.02.1980, BVerfGE 53, 257 ff.).